Ablauf und Kosten

Das Erstgespräch

In einem Erstgespräch lernen wir uns persönlich kennen. Offene Fragen können hier geklärt werden. Das Ergebnis des Erstgesprächs sollte ein klarer Auftrag an mich sein, worin ich Sie unterstützen kann. Das ist manchmal gar nicht so einfach zu finden oder formulieren. Wir sollten aber eine Idee davon bekommen, was Ihr Ziel von Psychotherapie ist und in welcher Form ich Ihnen hilfreich sein kann. Nur wenn wir Orientierung darüber haben, wofür wir gemeinsam arbeiten, kann vermieden werden, dass Psychotherapie zum Selbstzweck wird.

Auch das Erstgespräch ist Teil der Behandlung und daher verrechne ich diese wie jede Psychotherapieeinheit. Wir arbeiten auch direkt los, denn nur so können Sie letztlich herausfinden, ob ich und mein Arbeitsstil Ihnen liegen. Es ist bekannt, dass der Erfolg von Psychotherapie im Wesentlichen von der therapeutischen Beziehung abhängt. Daher ist mir wichtig, dass Sie einen guten ersten Eindruck davon bekommen, was ich in diese Beziehung einbringen kann.

Laut § 15 des Psychotherapiegesetzes unterliege ich folgender Verpflichtung:
Der Psychotherapeut ist zur Verschwiegenheit über alle ihm in Ausübung seines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Das bedeutet, dass Verschwiegenheit hinsichtlich der Inhalte sowie der Inanspruchnahme von Sitzungen besteht.

Wie geht es weiter?

Wenn wir uns für eine gemeinsame Arbeit entscheiden, vereinbaren wir regelmäßige Sitzungen und legen die Sitzungsfrequenz gemeinsam fest. Auch ich bin der Meinung: Eine Psychotherapie dauert im Idealfall so kurz wie möglich und so lange wie nötig. Je nach Fragestellung und Ihrer persönlichen Verfassung wird das unterschiedlich lange sein. Daher werden wir regelmäßig Zwischenbilanz zu ziehen, um sicherzustellen, dass der Therapieprozess für Sie hilfreich und nützlich ist.

Am Anfang einer Therapie kann eine wöchentliche bis vierzehntägige Sitzungsfrequenz sinnvoll sein, ausnahmsweise könnten wir uns in einer krisenhaften Situation sogar für einen noch kürzeren Abstand entscheiden. Gegen Ende einer Therapie kann sich das Sitzungsintervall dann mehr und mehr vergrößern.

Sollte es für die Therapie notwendig und nützlich sein, arbeite ich gerne mit anderen Berufsgruppen (z.B. mit ÄrztInnen) zusammen, selbstverständlich nach Einholung Ihres Einverständnisses.

Kosten

Einzeltherapie à 50 Minuten: EUR 120
Paartherapie à 90 Minuten: EUR 180
Familientherapie à 90 Minuten: EUR 180
Coaching und Supervision à 50 Minuten: EUR 144 (EUR 120 +20% USt)

Es gibt immer ein Kontingent an Sondertarifen, z.B. für StudentInnen. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob dzt. ein Platz frei ist.

Ich bitte Sie, das Honorar am Ende der Stunde bar oder mit Bankomatkasse zu begleichen.

Die Rückvergütung eines Teilbetrages des Honorars über die Krankenkasse ist möglich. Je nach Krankenkasse werden unterschiedliche Kostensätze übernommen (zB ÖGK: EUR 31,50/Einheit, KFA EUR 36/Einheit, BVAEB 42,40 und SVS: EUR 45/Einheit)

In vielen Fällen können die Therapiekosten auch im Rahmen des Steuerausgleichs unter Gesundheitskosten geltend gemacht werden.

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Aussergewoehnliche_Belastungen.html

Auch Coaching, Supervision und Selbsterfahrung, die aus beruflichen Gründen oder im Rahmen einer beruflicher Ausbildung gemacht wird, kann steuerlich geltend gemacht werden.